bookmark_borderBVG-Revision 2021 und BVG-Revision 2023 – Beurteilung der vorgeschlagenen Modelle

Wir haben in die letztes Jahr analysierten und hier im Oktober 2020 publizierten Modelle die ab 1.1.2021 gültigen BVG-Parameter eingebaut.

Das Centre Patronal, Lausanne, hat im September 2020 ein Modell publiziert für ‚eine nachhaltige, moderne und soziale Reform der Altersvorsorge‘. Wir beurteilen den Teil ‚Berufliche Vorsorge BVG‘ dieses Modelles im Hinblick auf eine eventuelle Überführung ins Gesetz als verbindlicher minimaler BVG-Vorsorgeplan.

Lesen Sie die  Studie Modell Centre Patronal 2020

Wir beurteilen weiter das 2019 vorgeschlagene Modell des Schweizerischen Gewerbeverbandes.

Rufen Sie es auf mit  Das Modell Gewerbeverband 2019

Wir analysieren den Vorschlag der Arbeitgeber und Gewerkschaften von 2019, welcher inzwischen praktisch unverändert zum neuen Gesetzesvorschlag des Bundesrates wurde.

Rufen Sie es auf unter  Der neue Gesetzesvorschlag

Wir haben einen Vergleich angestellt zwischen dem Modell des Centre Patronal 2020 und dem Vorschlag des Gewerbeverbandes 2019 und dem Vorschlag der Arbeitgeber und Gewerkschaften 2019.

Rufen Sie sie auf unter  Vergleich der drei Vorschläge

Wir beurteilen im weiteren das Modell ASIP.

Rufen Sie das weiterentwickelte Modell des Schweizerischen Pensionskassenverbandes ASIP Mittelweg auf mit  Das Modell ASIP Mittelweg

Wir beurteilen das im 2020 vorgeschlagene Modell der Bürgerlichen Alternative, welches auf die Einführung einer systemfremden Mini-AHV nach Umlageverfahren verzichtet.

Rufen Sie es auf mit  Das Modell SGV/Allianz

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Und hier noch der heute geltende BVG-Minimalplan.

Wir zeigen darin auf, wie im BVG-Minimum die verlängerte Lebenserwartung und die niedrigere Verzinsung durch höhere Beiträge kompensiert werden können. So wie dies von den umhüllenden Vorsorgeeinrichtungen praktiziert wird (für ca. 80% der nach BVG-Versicherten).

Rufen Sie den heute geltenden BVG-Minimalplan auf mit  BVG gesetzlicher Minimalplan

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Februar 2021

Der Gesetzgebungsprozess hat begonnen. Der neue Gesetzesvorschlag wurde im Parlament zurückgewiesen. Im Vordergrund steht nun das Modell ‚ASIP Mittelweg‘, das im wesentlichen auf dem Modell ‚ASIP‘ beruht (Abweichung: Altersgutschriften 55-65 16% statt 18%, Umwandlungssatz 6.0 statt 5.8)

Wir zeigen in einer synoptischen Darstellung die Unterschiede von vier Modellen auf. Man beachte das Modell ‚ASIP Mittelweg‘.

Rufen Sie auf  Synoptische Darstellung BVG-Modelle

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Juli 2021

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat die BVG-Reform im Juni 2021 durchberaten. Wir analysieren die Ergebnisse, und haben hiezu unser BVG-Modell neu durchgerechnet.

Rufen Sie die Neuberechnung auf mit   Das Modell SGK-N

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BVG Revision 2023

11.12.2023

Wir rechnen erst den derzeit geltenden BVG-Minimalplan. Dies zwecks Vergleichs mit der neuen Gesetzesvorlage vom 17. März 2023. Da der im Gesetz derzeit vorgesehene Rentenumwandlungssatz viel zu hoch ist (6.8), berechnen wir die Renten mit einem realistischen Rentenumwandlungssatz von 5.0. Und ermitteln den zu deren Sicherstellung erforderlichen Rentenumwandlungssatzgarantiebeitrag (UGB).

Die mit unserer Modellrechnung ermittelten jährlichen Gesamtkosten CH inkl. UGB im derzeit geltenden BVG-Minimalplan belaufen sich für die 4.5 Mio. BVG-Versicherten auf CHF 32.43 Mia.

Rufen Sie den derzeit geltenden BVG-Minimalplan auf mit   Aktuell geltender BVG-Minimalplan

Die Reform 2023 der beruflichen Vorsorge bringt einen Ausbau der Leistungen im unteren Lohnbereich.

Wir rechnen den neu vorgeschlagenenen BVG-Minimalplan. Auch dieser Plan ist nicht voll durchfinanziert. Er rechnet mit einem Rentenumwandlungssatz von 6.0. Wir rechnen auch hier mit einem realistischen Rentenumwandlungssatz von 5.0 und ermitteln den neu erforderlichen Rentenumwandlungssatzgarantiebeitrag (UGB) zur Sicherstellung der Renten. Die so ermittelten realen Kosten sind damit mit den Kosten des derzeit geltenden BVG-Minimalplans vergleichbar.

Die jährlichen Gesamtkosten CH inkl. Rentenumwandlungssatzgarantiebeitrag (UGB) des neu vorgeschlagenen BVG-Minimalplans belaufen sich in unserer Modellrechnung für neu 4.6 Mio. BVG-Versicherte auf CHF 34.92 Mia. Dies ist eine Erhöhung von CHF 2.49 Mia. gegenüber der derzeit geltenden Lösung.

Rufen Sie den neu vorgeschlagenen BVG-Minimalplan auf mit  Neuer BVG-Minimalplan

Die Änderung des Koordinationsabzuges und die Änderung der Beitragsstaffelung führen zu einem starken Ausbau (höhere Renten) für die unteren Einkommen, und zu einer leichten Senkung der Renten bei den höheren Einkommen. Letzteres wird aber weitgehend ausgeglichen durch die höheren AHV-Renten (siehe die Käppeli-Kurve).

Die Gesetzesvorlage sieht einen Zuschlag zur Altersrente und zur Invalidenrente für Personen der Übergangsgeneration vor. Mit Realisierung in Form einer Mischung von Umlageverfahren und Kapitaldeckungsverfahren. Komplizierte Regelung für eine relativ kleine Zahl von BVG-Versicherten. Wir schlagen vor, eine einfacher zu praktizierende Regelung zu suchen, oder besser auf einen Rentenzuschlag zu verzichten.

Gegen die Gesetzesvorlage wurde das Referendum ergriffen. Die Volksabstimmung wird voraussichtlich im Frühjahr 2024 stattfinden.

Ka E.

bookmark_borderBVG-Revision – Die neuen Vorschläge

Wir analysieren und beurteilen die neuen Vorschläge zur BVG-Revision der Arbeitgeber und Gewerkschaften sowie des Gewerbeverbandes. Dabei fokussieren wir insbesondere auf die versicherungstechnische Umsetzung und auf die Zielerreichung der beiden Vorschläge.

Wir verfolgen in dieser Arbeit keinerlei politische Ziele. Beurteilung aus fachlicher Sicht.

Das Ziel der Eliminierung und des nachhaltigen Stopps der Umverteilung von Mitteln der Aktivgeneration zur Rentnergeneration ist in der Praxis nur mit der Einführung einer Rentenumwandlungssatzgarantieprämie (UGB) zu erreichen. Wir schlagen deshalb vor, den UGB ausdrücklich in das Gesetz, d.h. ins Obligatorium aufzunehmen.

Rufen Sie die Analyse auf.

Es geht um viel Geld, das von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in die Vorsorgeeinrichtungen jährlich neu einbezahlt oder in diesen generiert werden muss.

Ka E.

bookmark_borderVerfassungsbruch und Inkompetenz

Zum Thema
„Nicht-Umsetzung des Verfassungsartikels 121a,
Nichteinhaltung des Verfassungsauftrags durch die destruktive WEA,
kein Abwarten der Abstimmung betr. Rasa-Initiative“

hat Es K. einen Leserbrief geschrieben an BaZ, NZZ, Schweizerzeit sowie an die FDP.

Lesen Sie ihn


Das Referendum gegen das unrealisierbare Energiegesetz ist zustande gekommen. Nach diesem Gesetz soll z.B. 43 % Energie eingespart werden. Ein solch utopisches Gesetz, welches gar Technologieverbote beinhaltet, muss abgelehnt werden.

Bei der Revision des BVG, Senkung Umwandlungssatz, zeichnet sich ein weiteres Desaster ab. Statt einer leichten Erhöhung der Beitragssätze bei BVG-Minimalplänen zur Kompensation, soll eine generelle Erhöhung aller AHV-Renten erfolgen. Von der Beitragserhöhung wäre nur ein kleiner Teil, höchstens 30 % der in der beruflichen Vorsorge versicherten Arbeitnehmer betroffen, nämlich solche mit BVG-Minimalplänen. Eine generelle Erhöhung aller AHV-Renten, auch für im BVG gut Versicherte sowie auch für Nicht-Erwerbstätige würde Kosten in Milliardenhöhe nach sich ziehen. Da geht Ideologie vor Sachkompetenz!

Man hört, die FDP habe Kompromissbereitschaft signalisiert!!

Ich habe mich daran gemacht, neue minimale BVG-Beitragssätze zu ermitteln, welche die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes zu kompensieren vermögen.

Lesen Sie den Vorschlag.  –  Keine Angst, es sind nur Grundrechenkenntnisse erforderlich, Stufe 9. Klasse Primar!
 
Ka E.

 

bookmark_borderRentenumwandlungssatz BVG

Publiziert am 6.2.2011 von Benno

Der Rentenumwandlungssatz für die Obligatorische Berufliche Vorsorge muss gesenkt werden. Er ist zur Zeit auf 6,8 und soll sukzessive auf 6,4 gesenkt werden (Jährliche Rentenhöhe in % des Kapitals im Alter 65). Die Senkung ist notwendig, weil die Lebenserwartung zugenommen hat. Wer schon etwas von Zinseszins- und Rentenrechnung, und Wahrscheinlichkeiten (hier Erlebens-/Todesfallwahrscheinlichkeiten) gehört hat, sollte nachvollziehen können, dass wenn die Leute im Durchschnitt länger leben das mit 65 vorhandene Kapital über eine längere Zeit zur Zahlung der Renten reichen muss, also der Rentenumwandlungssatz tiefer angesetzt werden muss.

Das Problem ist nun, dass alle Renten bis ans Lebensende garantiert sind. Damit das Kapital trotzdem bis ans Lebensende reicht, könnte natürlich versucht werden, einen höheren Ertrag auf dem vorhandenen Kapital zu erwirtschaften, es z.B. spekulativer anzulegen. Zu was dies führt, haben wir ja in den letzten Jahren nun erfahren. Wenn der Rentenumandlungssatz nicht gesenkt werden sollte, werden die bereits laufenden Renten von den Beiträgen der aktiven Generation bezahlt werden müssen. Das ist nicht in Ordnung. Das ist Beitragsklau!