bookmark_borderBVG-Revision 2021 – Beurteilung der vorgeschlagenen Modelle

Wir haben in die letztes Jahr analysierten und hier im Oktober 2020 publizierten Modelle die ab 1.1.2021 gültigen BVG-Parameter eingebaut.

Das Centre Patronal, Lausanne, hat im September 2020 ein Modell publiziert für ‚eine nachhaltige, moderne und soziale Reform der Altersvorsorge‘. Wir beurteilen den Teil ‚Berufliche Vorsorge BVG‘ dieses Modelles im Hinblick auf eine eventuelle Überführung ins Gesetz als verbindlicher minimaler BVG-Vorsorgeplan.

Lesen Sie die  Studie Modell Centre Patronal 2020

Wir beurteilen weiter das 2019 vorgeschlagene Modell des Schweizerischen Gewerbeverbandes.

Rufen Sie es auf mit  Das Modell Gewerbeverband 2019

Wir analysieren den Vorschlag der Arbeitgeber und Gewerkschaften von 2019, welcher inzwischen praktisch unverändert zum neuen Gesetzesvorschlag des Bundesrates wurde.

Rufen Sie es auf unter  Der neue Gesetzesvorschlag

Wir haben einen Vergleich angestellt zwischen dem Modell des Centre Patronal 2020 und dem Vorschlag des Gewerbeverbandes 2019 und dem Vorschlag der Arbeitgeber und Gewerkschaften 2019.

Rufen Sie sie auf unter  Vergleich der drei Vorschläge

Wir beurteilen im weiteren das Modell ASIP.

Rufen Sie das weiterentwickelte Modell des Schweizerischen Pensionskassenverbandes ASIP Mittelweg auf mit  Das Modell ASIP Mittelweg

Wir beurteilen das im 2020 vorgeschlagene Modell der Bürgerlichen Alternative, welches auf die Einführung einer systemfremden Mini-AHV nach Umlageverfahren verzichtet.

Rufen Sie es auf mit  Das Modell SGV/Allianz

——-

Und hier noch der heute geltende BVG-Minimalplan.

Wir zeigen darin auf, wie im BVG-Minimum die verlängerte Lebenserwartung und die niedrigere Verzinsung durch höhere Beiträge kompensiert werden können. So wie dies von den umhüllenden Vorsorgeeinrichtungen praktiziert wird (für ca. 80% der nach BVG-Versicherten).

Rufen Sie den heute geltenden BVG-Minimalplan auf mit  BVG gesetzlicher Minimalplan

——-

Februar 2021

Der Gesetzgebungsprozess hat begonnen. Der neue Gesetzesvorschlag wurde im Parlament zurückgewiesen. Im Vordergrund steht nun das Modell ‚ASIP Mittelweg‘, das im wesentlichen auf dem Modell ‚ASIP‘ beruht (Abweichung: Altersgutschriften 55-65 16% statt 18%, Umwandlungssatz 6.0 statt 5.8)

Wir zeigen in einer synoptischen Darstellung die Unterschiede von vier Modellen auf. Man beachte das Modell ‚ASIP Mittelweg‘.

Rufen Sie auf  Synoptische Darstellung BVG-Modelle

——-

Juli 2021

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat die BVG-Reform im Juni 2021 durchberaten. Wir analysieren die Ergebnisse, und haben hiezu unser BVG-Modell neu durchgerechnet.

Rufen Sie die Neuberechnung auf mit   Das Modell SGK-N

——-

März 2023

Sollte der neue Vorschlag dem Volke zur Abstimmung vorgelegt werden, werden wir diesen analysieren und hier kommentieren.

Ka E.

bookmark_borderBVG-Revision – Die neuen Vorschläge

Wir analysieren und beurteilen die neuen Vorschläge zur BVG-Revision der Arbeitgeber und Gewerkschaften sowie des Gewerbeverbandes. Dabei fokussieren wir insbesondere auf die versicherungstechnische Umsetzung und auf die Zielerreichung der beiden Vorschläge.

Wir verfolgen in dieser Arbeit keinerlei politische Ziele. Beurteilung aus fachlicher Sicht.

Das Ziel der Eliminierung und des nachhaltigen Stopps der Umverteilung von Mitteln der Aktivgeneration zur Rentnergeneration ist in der Praxis nur mit der Einführung einer Rentenumwandlungssatzgarantieprämie (UGB) zu erreichen. Wir schlagen deshalb vor, den UGB ausdrücklich in das Gesetz, d.h. ins Obligatorium aufzunehmen.

Rufen Sie die Analyse auf.

Es geht um viel Geld, das von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in die Vorsorgeeinrichtungen jährlich neu einbezahlt oder in diesen generiert werden muss.

Ka E.

bookmark_borderRentenumwandlungssatz BVG

Publiziert am 6.2.2011 von Benno

Der Rentenumwandlungssatz für die Obligatorische Berufliche Vorsorge muss gesenkt werden. Er ist zur Zeit auf 6,8 und soll sukzessive auf 6,4 gesenkt werden (Jährliche Rentenhöhe in % des Kapitals im Alter 65). Die Senkung ist notwendig, weil die Lebenserwartung zugenommen hat. Wer schon etwas von Zinseszins- und Rentenrechnung, und Wahrscheinlichkeiten (hier Erlebens-/Todesfallwahrscheinlichkeiten) gehört hat, sollte nachvollziehen können, dass wenn die Leute im Durchschnitt länger leben das mit 65 vorhandene Kapital über eine längere Zeit zur Zahlung der Renten reichen muss, also der Rentenumwandlungssatz tiefer angesetzt werden muss.

Das Problem ist nun, dass alle Renten bis ans Lebensende garantiert sind. Damit das Kapital trotzdem bis ans Lebensende reicht, könnte natürlich versucht werden, einen höheren Ertrag auf dem vorhandenen Kapital zu erwirtschaften, es z.B. spekulativer anzulegen. Zu was dies führt, haben wir ja in den letzten Jahren nun erfahren. Wenn der Rentenumandlungssatz nicht gesenkt werden sollte, werden die bereits laufenden Renten von den Beiträgen der aktiven Generation bezahlt werden müssen. Das ist nicht in Ordnung. Das ist Beitragsklau!