BVG-Revision 2021 – Beurteilung der vorgeschlagenen Modelle

Wir haben in die letztes Jahr analysierten und hier im Oktober 2020 publizierten Modelle die ab 1.1.2021 gültigen BVG-Parameter eingebaut.

Das Centre Patronal, Lausanne, hat im September 2020 ein Modell publiziert für ‚eine nachhaltige, moderne und soziale Reform der Altersvorsorge‘. Wir beurteilen den Teil ‚Berufliche Vorsorge BVG‘ dieses Modelles im Hinblick auf eine eventuelle Überführung ins Gesetz als verbindlicher minimaler BVG-Vorsorgeplan.

Lesen Sie die  Studie Modell Centre Patronal 2020

Wir beurteilen weiter das 2019 vorgeschlagene Modell des Schweizerischen Gewerbeverbandes.

Rufen Sie es auf mit  Das Modell Gewerbeverband 2019

Wir analysieren den Vorschlag der Arbeitgeber und Gewerkschaften von 2019, welcher inzwischen praktisch unverändert zum neuen Gesetzesvorschlag des Bundesrates wurde.

Rufen Sie es auf unter  Der neue Gesetzesvorschlag

Wir haben einen Vergleich angestellt zwischen dem Modell des Centre Patronal 2020 und dem Vorschlag des Gewerbeverbandes 2019 und dem Vorschlag der Arbeitgeber und Gewerkschaften 2019.

Rufen Sie sie auf unter  Vergleich der drei Vorschläge

Wir beurteilen im weiteren das Modell ASIP.

Rufen Sie das weiterentwickelte Modell des Schweizerischen Pensionskassenverbandes ASIP Mittelweg auf mit  Das Modell ASIP Mittelweg

Wir beurteilen das im 2020 vorgeschlagene Modell der Bürgerlichen Alternative, welches auf die Einführung einer systemfremden Mini-AHV nach Umlageverfahren verzichtet.

Rufen Sie es auf mit  Das Modell SGV/Allianz

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Und hier noch der heute geltende BVG-Minimalplan.

Wir zeigen darin auf, wie im BVG-Minimum die verlängerte Lebenserwartung und die niedrigere Verzinsung durch höhere Beiträge kompensiert werden können. So wie dies von den umhüllenden Vorsorgeeinrichtungen praktiziert wird (für ca. 80% der nach BVG-Versicherten).

Rufen Sie den heute geltenden BVG-Minimalplan auf mit  BVG gesetzlicher Minimalplan

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Februar 2021

Der Gesetzgebungsprozess hat begonnen. Der neue Gesetzesvorschlag wurde im Parlament zurückgewiesen. Im Vordergrund steht nun das Modell ‚ASIP Mittelweg‘, das im wesentlichen auf dem Modell ‚ASIP‘ beruht (Abweichung: Altersgutschriften 55-65 16% statt 18%, Umwandlungssatz 6.0 statt 5.8)

Wir zeigen in einer synoptischen Darstellung die Unterschiede von vier Modellen auf. Man beachte das Modell ‚ASIP Mittelweg‘.

Rufen Sie auf  Synoptische Darstellung BVG-Modelle

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Juli 2021

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat die BVG-Reform im Juni 2021 durchberaten. Wir analysieren die Ergebnisse, und haben hiezu unser BVG-Modell neu durchgerechnet.

Rufen Sie die Neuberechnung auf mit   Das Modell SGK-N

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März 2023

Sollte der neue Vorschlag dem Volke zur Abstimmung vorgelegt werden, werden wir diesen analysieren und hier kommentieren.

Ka E.