Erbschaftssteuer
   
  Publiziert von Ka E. am 27.9.2011
   
 

Wir kommen aus den Ferien zurück. Um sich zu Hause wieder einzuleben, drehen wir das Fernsehen SF an. Die Sendung „Wort zum Sonntag“ beginnt. Sind wir richtig? Ein Kirchenvertreter spricht für die Einführung einer Erbschaftssteuer auf Bundesebene. Es wird an Neid und Missgunst appelliert. Die Erben hätten kein Anrecht auf ihre Erbschaft und demzufolge einen grossen Teil (den ganzen?) an den Staat abzuliefern.

Eindruck: Eine klassenkämpferische Brandrede, wie sie nicht einmal Herr Levrat hätte halten können.

Solche Vermögen wurden bereits mehrfach versteuert, nicht zu tief, als Einkommens- oder Gewinnsteuer, als Vermögenssteuer an Bund, Kanton und Gemeinde, und als Kirchensteuer. Sie werden auch nach der Erbschaft weiter versteuert, nicht zu tief, immer auch als Kirchensteuer. Die Weiterführung von Unternehmungen wird verunmöglicht oder erschwert, weil grosse Vermögen häufig in Unternehmungen investiert sind. Bewegliche Vermögen werden rechtzeitig vor dem Tod ins Ausland transferiert.

Gedanken aus biblischer Sicht haben wir keine vernommen. Oder steht in der Bibel, dass der Staat Raubzüge auf die Reichen zu machen hat?

Ich frage mich, ob meine Kirchensteuer nun der Finanzierung einer politischen Partei dient. Ich wundere mich nicht mehr über die vielen Kirchenaustritte.